Ausbildung zum Begleithund
Eine erfolgreich abgelegte Begleithundeprüfung ist Vorrausetzung für die weitere Ausbildung und Teilnahme an Prüfungen und Wettkämpfen. Sie besteht aus zwei Abteilungen: Der Unterordnung und dem Verkehrsteil. Einmalig muss auch ein schriftlicher Sachkundenachweis erbracht werden. Die Prüfung in der Unterordnung erfolgt nach einen festgelegten Schema, hierbei muss der Hundeführer eine bestimmte Schrittfolge einhalten und sein Hund sollte mit und ohne Leine Fußgehen. Das Durchlaufen einer Menschengruppe, die Sitz und Platzübung in Verbindung mit Herankommen und das Ablegen unter Ablenkung werden ebenfalls bewertet. Im Verkehrsteil wird außerhalb des Hundeplatzes das Verhalten des Hundes auf andere Hunde, Radfahrer, Spaziergänger und Jogger überprüft. Hierbei darf der Hund keinerlei Aggressionen zeigen und sollte sich neutral verhalten.
Ausbildung zum Schutzhund und Fährtenhund
Eine Schutzhundeausbildung ist gegliedert in drei Bereiche Fährte, Unterordnug und der Schutzdienst. Eine Prüfung kann aufbauend von Schutzhund 1 über 2 bis hin zu Schutzhund 3 abgelegt werden.
Abteilung A Fährtenarbeit
Bei der Fährtenarbeit muss der Hund eine im Gelände gelegte Spur, die Fährte, mit Hilfe seines Geruchsinnes aufspüren. Auf diesen Fährten werden Gegenstände ausgelegt die der Hund finden und anzeigen muss. Die Anzahl der Gegenstände, die Zeit zwischen dem Legen und Suchen sowie die Länge der Fährte richtet sich nach den Prüfungsstufen 1-3.
Es wird auch unterschieden zwischen Fährten die der Hundeführer selbst legt, den Eigenfährten und Fährten die von fremden Personen gelegt werden und deren Verlauf der Hundeführer nicht kennt sogenannte Fremdfährten. Spezielle Fährten wie zum Beispiel FH 1 und FH 2 sind bis zu 2000 Schritte lang, enthalten bis zu sieben Winkel und Gegenständen und müssen vor der Ausarbeitung mindestens drei Stunden im Gelände liegen.
Abteilung B Unterordnung
Hier steht der Gehorsam des Hundes im Vordergrund. Der Hund muss eine vorgegebene Schrittfolge ähnlich der Begleithundeausbildung mit Sitz Platz und Stehübungen freudig und aufmerksam am Fuß des Hundeführers absolvieren. Ergänzend zudem wird hier die Schussgleichgültigkeit des Hundes, das apportieren auf ebener Erde, Meterhürde und Schrägwand geprüft. Mit dem voraussenden in Verbindung mit ablegen endet diese Übung.
Abteilung C Schutzdienst
Die dritte Diziplin Abteilung C der Schutzdienst ist die sogenannte Königsdiziplin. Hierbei werden nicht wie oft in den Medien verbreitet, wilde beißende Bestien ausgebildet, sondern im Gegenteil ist der Fall, der Hund lernt auch unter extremen Bedingungen auf die Hörzeichen seines Hundeführers zu reagieren. Die Ausbildung sollte schon bei jungen Hunden über den Spieltrieb gefördert werden, hier lernt der Hund die Beißwurst als seine. Beute kennen und ist später ausschließlich über seinen natürlichen Beutetrieb auf den Hetzarm fixiert. Trainiert wird hier zum Beispiel das Revieren nach dem Helfer. Hier muss der Hund je nach Prüfungsstufe 2 4 oder 6 Verstecke auf Befehl selbständig umlaufen. Stellen und Verbellen des Helfers, Verhinderung eines Fluchtversuches. Abwehr eines Angriffs aus der Bewachungsphase Abwehr eines Angriffs auf den Hund aus der Bewegung sind weitere Anforderungen der Prüfungsordnung. Rückentransport und Überfall auf den Hund aus dem Rückentransport Es braucht viel Zeit und Mühe um dieses umfangreiche Pensum zu bewältigen, doch der Hund wird es Ihnen mit Zufriedenheit und Ausgeglichenheit danken
Ringtraining
Um seinen Hund bei Ausstellungen richtig präsentieren zu können, ist Ringtraining unumgänglich. Hierbei bekommt der Hund, aber auch der Hundeführer die nötige Kondition für die Gangwerksprobe in der Ausstellung. Dabei werden ein freies und flüssiges Gangwerk trainiert. Auf unserem eigens für das Ringtraining großzügig angelegten Trainingsplatz kann unter Anleitung unserer erfahrenen Züchter auch die Präsentation im Stand verfeinert werden. Zahnkontrolle, Kontrolle der Tätowiernummer bzw. Chipnummer sind ebenfalls Gegenstand der Ausbildung und werden regelmäßig geübt.